Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) ist in Kraft.
Es regelt Pflichten zur Einhaltung und zum Nachweis von Mindeststandards für die IT-Sicherheit sowie zur Meldung erheblicher IT-Störungen über eine zuvor benannte Kontaktstelle. Inwieweit Speditions- und Logistikunternehmen hiervon betroffen sein werden, wird erst durch eine noch ausstehende Rechtsverordnung näher bestimmt. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert nach wie vor Speditions- und Logistikunternehmen vom Wirkungsbereich des Gesetzes vollständig auszunehmen, da diese nicht die Kriterien einer Kritischen Infrastruktur nach § 2 Absatz 10 BSI-Gesetz erfüllen.
Den Gesetzestext sowie dazugehörige Erläuterungen finden Sie hier:
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