Alle Lastschriftgläubiger in Deutschland stehen in den nächsten Monaten vor einer besonderen Herausforderung: Soweit sie vom 1. Februar 2014 an Forderung per Lastschrift einziehen wollen, kann dies nur noch über das neue SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA – Single Euro Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge einer im Frühjahr 2012 in Kraft getretenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der so genannten „SEPA-Verordnung“. In dieser Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt.
Die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens in knapp sechs Monaten führt zu Umstellungen bei den Prozessen, mit denen der Lastschriftverkehr abgewickelt wird.
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Umstellung nutzen Sie unsere Checkliste und kontaktieren Sie Ihre Hausbank, die Sie bei der Umstellung begleitet.
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