Am 1. Januar 2022 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung in Kraft.
Die neue Verordnung enthält unter anderem eine neue Anlagenkategorie “Umschlaganlage in See- und Binnenhäfen” und neue Schwellenwerte für den Bereich Transport und Verkehr.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick und umfangreiche Erläuterungen finden Sie hier.
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