Im Hinblick auf die anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erneut bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Demnach dürfen Ärzte bei Versicherten mit Atemwegserkrankungen auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen. Danach besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.