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Import von Umzugsgut über das Vereinigte Königreich

Ab dem 1. Februar 2016 fertigen die britischen Behörden nur noch Umzugsgut mit Bestimmungsort im Vereinigten Königreich für den freien Verkehr innerhalb der EU ab.

Aufgrund der Neuinterpretation der Europäischen Kommission zur Zollabfertigung von Umzugsgut aus Drittstaaten ist das Vereinigte Königreich gezwungen, seine bisherige Zollabfertigungspraxis zu ändern. Die Zollexperten der Kommission sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Zollbefreiung für importiertes Umzugsgut lediglich von dem Staat gewährt werden kann, in dem der Bestimmungsort des Umzugsgutes liegt.

Das Vereinigte Königsreich und auch andere EU-Staaten wurden daher aufgefordert, die Zollabfertigung von Umzugsgut, dessen Bestimmungort in einem anderen EU-Land liegt, einzustellen. Am 26. Oktober 2015 veröffentlichten die britischen Zollbehörden Einzelheiten zur zukünftigen Zollabwicklung von Umzugsgut aus Drittstaaten, das über das Vereinigte Königreich eingeführt wird.

Mit der neuen Praxis der Zollabwicklung wird sichergestellt, dass jeweils die für die Zollbefreiung geltenden Bedingungen des Bestimmungslandes erfüllt werden. Auch sind die entsprechenden Dokumente und Sicherheitsleistungen, die das Bestimmungsland verlangt, beizubringen. Hierdurch verliert die Einfuhr von Umzugsgut über das Vereinigte Königreich maßgeblich an Attraktivität.

Eine erklärende Grafik finden Sie hier:

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