Im Zuge der eingetretenen Lockerungen der Einreisebedingungen innerhalb der Europäischen Union und der EFTA-Staaten haben sich auch für die Güterverkehre und Umzüge erhebliche Erleichterungen ergeben.
In den genannten Staaten sind nach wie vor die nationalen Regelungen zum Abstandsgebot und zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie allgemeine Hygiene-Vorschriften zu beachten. Darüber hinaus sind auch die bereits vor der Corona-Pandemie gültigen nationalen Bedingungen für die Dienstleistungserbringung in den jeweiligen Staaten zu beachten.
Wie sich die Corona-bedingten Besonderheiten in den verschiedenen EU und EFTA-Staaten darstellen, lesen Sie hier:
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