In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des EU-Mobilitätspakets geht die Bundesregierung auf die Überwachungspraxis und auf die Kontrolldichte im gewerblichen Straßengüterverkehr ein (BT 20-13732, beigefügt). Die Fragesteller gehen davon aus, dass die praktische Umsetzung nicht dem theoretischen Ansatz des Mobiltätspakets entspricht.
Die Bundesregierung betont, dass sich die Struktur der Zuständigkeiten verschiedener spezialisierter Kontrollbehörden auf Landes- und Bundesebene bewährt habe. Die lokalen Marktzugangs- und Arbeitsschutzbehörden seien aufgrund ihrer Nähe zu den Unternehmen und ihrer Fachkompetenz am besten in der Lage, Kontrollen direkt auf dem Betriebsgelände durchzuführen. Die Polizeien der Länder übernehmen einen wesentlichen Teil der Straßenkontrollen zur Überprüfung des Marktzugangs und der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, unterstützt durch Spezialeinsätze des Zolls und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Aus Sicht des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik besteht insbesondere Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Effizienz der Kontrollen durch Zentralisierung der Kontrollkompetenz und durch digitale Tools (z. B. eFTI).
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.