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Wegfall der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz

DSLV empfiehlt personenbezogene Corona-Daten zu löschen

Mit dem Auslaufen der Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz nach § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch die 3G-Regelung am Arbeitsplatz zum 19. März 2022 ausgelaufen. Dementsprechend ist auch die Rechtsgrundlage für Arbeitgeber zur Erhebung und Speicherung der für die Kontrollen des 3G-Nachweises der Beschäftigten erforderlichen Daten (z. B. Impfstatus) entfallen. Einige Datenschutzbeauftrage der Länder haben daher angekündigt, unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen, um die rechtswidrige Speicherung und Verarbeitung von entsprechenden Daten zu sanktionieren.

 

Der DSLV empfiehlt Speditions- und Logistikbetrieben daher zu prüfen, ob personenbezogene Corona-Daten im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz gespeichert wurden und diese gegebenenfalls umgehend zu löschen.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.