Fachvereinigung <br>Möbelspedition

Fachvereinigung
Möbelspedition

Niederlande

Quarantäne-Erklärung notwendig bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich

Seit dem 1. Juni 2021 müssen Reisende bei ihrer Einreise in die Niederlande aus Hochrisikogebieten eine ausgefüllte und ausgedruckte Quarantäne-Erklärung vorlegen.

Seit dem 15. Juni 2021 zählt das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nord Irland aus niederländischer Sicht zu den Hochrisikogebieten. Für Beschäftigte des Transportwesens gilt zwar eine Ausnahmeregelung von der Quarantänepflicht, jedoch muss die Ausnahme auf dem Formular Quarantäne-Erklärung geltend gemacht werden. Als Nachweis dafür, dass die Ausnahmeregelung Anwendung findet, müssen Beschäftigte im Transportwesen weiterhin das von ihren Arbeitgebern unterschriebene Annex-3-Formular der Green Lanes Leitlinie der EU-Kommission mit sich führen. Weitere Informationen können hier eingesehen werden:https://www.government.nl

Achtung: Diese Regelung ist nur bei Einreisen aus dem Vereinigten Königreich oder anderen Risikogebieten (siehe Liste der Hochrisikoländer unter dem oben angeführten Link) zu berücksichtigen. Bei einer Einreise aus Deutschland oder einem anderen Nicht-Hochrisikogebiet wird die Quarantäne-Erklärung nicht benötigt!

Beschäftigte im Transportwesen sind bei der Einreise in die Niederlande aus dem Vereinigten Königreich von der Corona-Testpflicht ausgenommen. https://www.government.nl

Quarantäneerklärung deutsche Version (pdf, 91163 Byte)
Annex 3-Formular für Lkw-Fahrer (pdf, 116214 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.

Zum Login >

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.