2024-10-23 VI 44-1/2024
Wie die österreichische Botschaft mitteilt, wird die Brennerautobahn ab dem 1. Januar 2025 mit deutlichen Einschränkungen belastet. Grund dafür ist die dringend notwendige Generalerneuerung der Luegbrücke, die im Frühjahr 2025 beginnen soll. Bereits ab 1.1.2025 wird aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Brücke die Einspurigkeit zum Regelbetrieb. An starken Reisetagen wird der Verkehr zweispurig geführt, wobei der Schwerverkehr (Fahrzeuge über 3,5 T) auf die linke Spur geleitet wird, um das Brückentragwerk zu entlasten, wie bereits medial kommuniziert worden ist. Eine Kurzinformation der ASFINAG ist beigefügt.
Auf der Landingpage unter https://www.asfinag.at/bauen-erhalten/bauprojekte/a-13-brenner-autobahn-luegbrucke/bzw. https://www.wko.at/tirol/branchen/generalerneuerung-der-luegbruecke findet man alle wesentlichen Inhalte, Darstellungen, Videos etc. Diese Landingpage wird als zentrales Online-Informationstool aufgebaut. Alle kurzfristig notwendigen Änderungen werden hier durchgeführt, so kann Aktualität und inhaltliche Richtigkeit gewährleistet werden.
Ende Oktober/Anfang November 2024 wird dort auch der „Fahrkalender“ zu finden sein, der sich derzeit noch in politischer Abstimmung befindet. Dieser zeigt für jeden Tag des Jahres, ob die Verkehrsführung ein- oder zweispurig ist. Auch die zusätzlichen 15 Tage mit Blockabfertigung am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden sowie etwaige Abfahrverbote bzw. die Ausweitung bestehender Fahrverbote für LKW werden auf dieser Homepage zu finden sein.
Die Brennerautobahn stellt eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen und somit eine der bedeutendsten Wirtschaftsrouten in Europa dar. Die Autobahn GmbH des Bundes hat nach Angaben der Bundesregierung "in enger Zusammenarbeit mit dem Straßeninfrastrukturbetreiber in Österreich" Alternativ- und Ausweichrouten zur Brennerachse geprüft. Die Prüfung der Alternativ- und Ausweichrouten zur Brennerachse hat laut Antwort der Bundesregierung (20/13341) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13071) ergeben, dass aufgrund der topografischen Gegebenheiten in Verbindung mit weiteren Erhaltungsmaßnahmen auf anderen Alpenquerungen, wie der Tauernroute und der Pyhrn Autobahn, "keine geeigneten Alternativrouten mit ausreichender Kapazität zur Verfügung" stehen.
Quellen: Österreichische Botschaft, hib
2024-10-08 VI 41-1/2024
Die ASFINAG muss ab dem 7. Oktober 2024 dringend notwendige Fahrbahnsanierungen an der Luegbrücke (A 13 Brennerautobahn) durchführen. Dafür wird für die nächsten drei bis vier Wochen eine Fahrspur benötigt, da die Arbeiten witterungsabhängig sind. Es stehen nur Fahrspuren mit reduzierter Breite zur Verfügung. Aufgrund der umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Brücke steht an den Wochenenden nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung.Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.asfinag.at/.
Quelle: AISÖ
2024-07-30 VI31-1/2024 Testbetrieb für Zweispurigkeit auf Luegbrücke startet am 25. Juli 2024
Am 25. Juli 2024 startete ein mindestens zweiwöchiger, wissenschaftlich begleiteter Testbetrieb an der Brennerautobahn im Bereich der Luegbrücke. Betroffen sind sämtliche Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die dazu in beiden Fahrtrichtungen auf den linken Fahrstreifen gelenkt werden.
Dieser Test ist aus Sicht der ASFINAG unerlässlich, um die Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Lösung zu untersuchen. Die jetzt abgeschlossene Prüfung der Luegbrücke kommt zum Ergebnis, dass zum 1. Januar 2025 auf der Brücke eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen aus Sicherheitsgründen unerlässlich ist. Werden die Planungen durch den Test belegt, sind an Tagen mit starkem Verkehrsaufkommen nach Angaben der ASFINAG auch zweistreifige Verkehrsführungen vorübergehend möglich.
Das Prinzip ist nach Angaben der ASFINAG denkbar einfach: Der Schwerverkehr wird im Zulauf vor der Teststrecke von der rechten Spur auf die linke Spur geleitet. Dadurch wird gewährleistet, dass die größte Last zentriert auf der Brücke unterwegs ist und sie dadurch entlastet ist. Der Pkw-Verkehr kann, muss aber nicht auf die rechte Spur wechseln. Wesentliche Rahmenbedingung dafür ist jedoch, dass ein Befahren der rechten Spur durch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen während der Zweispurigkeit zur Gänze vermieden wird.
Die Vorgehensweise für Verkehrsteilnehmende:
Der Abschlussbericht der Brückenprüfung unterstreicht die Erkenntnisse der ASFINAG-Experten. Im Zuge der Prüfung konnten aber auch wesentliche Rahmenbedingungen geklärt werden, die Maßnahmen wie eben die zeitweise Zweispurigkeit überhaupt erst möglich machen.
Weitere Einzelheiten zu den geplanten Lastbeschränkungsmaßnahmen können dem Informationsschreiben der ASFINAG entnommen werden.
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