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Russische Föderation:

Ordnungswidrigkeiten können zur Zurückhaltung von Fahrzeugen führen

Die russische Föderation hat das Föderale Gesetzes vom 24. Juli 1998 Nr. 127-FZ „Über die staatliche Kontrolle der Durchführung des internationalen Straßenverkehrs und über die Haftung für Verstöße gegen seine Durchführung", mit Beschluss des am 8. Dezember 2020 in Kraft getretenen russischen Föderalen Gesetz  Nr. 398-FZ geändert.

Das Gesetz kann hier auf Russisch eingesehen werden: http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202012080001. Die Änderungen gelten ab dem 7. Juni 2021.

Art. 11 des Föderalen Gesetzes wurde um Bestimmungen ergänzt, die das Verfahren für die Ein- und Ausreise von Fahrzeugen ausländischer Beförderungsunternehmen in das bzw. aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation im Falle von Ordnungswidrigkeiten, die von solchen Fahrzeugen beim Betrieb auf dem Territorium der Russischen Föderation begangen wurden, regeln. Das Gesetz sieht vor, dass diese Fahrzeuge zurückgehalten werden können und nicht aus dem Territorium der Russischen Föderation ausreisen dürfen, bis die Ordnungswidrigkeit geklärt und eine Geldbuße bezahlt ist (§ 42, Artikel 11).

Wenn an der Grenzübergangsstelle festgestellt wird, dass ein Fahrzeug, das einem ausländischen Beförderer gehört, zuvor einen Verkehrsverstoß auf dem Territorium der Russischen Föderation begangen hat, darf es die Russische Föderation erst nach Zahlung eines Bußgeldes verlassen (Absatz 43, Artikel 11).

Auf der Webseite der Staatlichen Verkehrspolizei der Russischen Föderation können die Bußgelder durch Eingabe des Kennzeichens eines Fahrzeugs, auch eines ausländischen, überprüft werden: https://xn--90adear.xn--p1ai/check/fines

Quelle: Staatliche Verkehrspolizei der Russischen Föderation

 

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