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SOLAS und Rahmenvertrag Auslandsumzüge der Bundeswehr

Seit 1.Juli 2016 sind die neuen Regelungen des SOLAS-Übereinkommens der IMO bei der Verschiffung von Containern obligatorisch. Demnach müssen alle seegehenden Container gewogen und das Gewicht des Containers mit ausreichendem Vorlauf vor der Verladung an die Reederei übermittelt werden. Hierfür werden die Daten mit einer „Erklärung VGM“ (Verified Gross Mass) übermittelt.

Für Seefrachten von Angehörigen der Bundeswehr ist Müller+Partner GmbH International Logistics der Rahmenvertragspartner der Bundeswehr. Umzüge von Angehörigen des Auswärtigen Amtes sind nicht betroffen, da kein Rahmenvertrag für Seefrachten besteht.

Weitergehende Informationen der AMÖ sowie von Müller+Partner finden Sie hier:
 

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