Verbindliche Änderungen im Seetransport von Fahrzeugen
Ab dem 1. Januar 2012 müssen Fahrzeuge, die im Seeverkehr transportiert werden, mit leeren Tanks und Batteriesicherung befördert werden; andernfalls werden sie als Gefahrgut eingestuft.
Änderungen im Seetransport von Fahrzeugen (pdf, 38375 Byte)
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