Die UNECE hat ein Übereinkommen für die internationale Güterbeförderung per Eisenbahn erarbeitet, das für Beförderungen zwischen OTIF- und Nicht-OTIF-Staaten gelten soll, sofern beide Vertragsparteien dies vereinbaren. Das BMJ bietet dem DSLV und weiteren betroffenen Verbänden die Gelegenheit, zu dem Übereinkommen Stellung zu nehmen. Daher bittet der DSLV bis zum 31.01.2025 um Ihre Anmerkungen.
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