Länderspezifisches Update der Corona-Informationen: Großbritannien vom 06.08.2021
Gemäß der seit längerem bekannten britischen Vorschriftslage muss Transportpersonal, das nach Großbritannien einreist, folgende Vorschriften beachten:
- digitale Anmeldung per Passenger Locator Form max. 48 h vor Einreise,
- Selbstisolierung in der Kabine, außer für transportbezogene Tätigkeiten oder aus unerlässlichen Gründen wie dem Erwerb von Lebensmitteln, Toilettenbesuchen oder beschränkter sportlicher Bestätigung etc.,
- im Fall von Aufenthalten über 48 h in GB: Testpflicht für einen COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren vor Ablauf des 2. Tages nach der Einreise nach GB. Bei längeren Aufenthalten in GB wird dann alle weitere 72 h ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.
Während das Passenger Locator Form in allen Fällen ausgefüllt werden muss, gibt es mittlerweile jedoch Ausnahmen von der Selbstisolation in der Kabine und der Testpflicht am 2. / 5. / 8. Tag des GB-Aufenthalts, und zwar in folgenden zwei Fällen:
- Ausnahme 1: Der Fahrer hat sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach GB ausschließlich in Staaten aufgehalten, die nach britischer Einstufung „grün“ gelistet sind.
- Ausnahme 2: Der Fahrer wurde mindestens 14 Tage vor Einreise nach GB in der EU, Großbritannien oder der Schweiz vollständig gegen COVID-19 geimpft und hat sich in den 10 Tagen vor Einreise nicht in einem „rot“ gelisteten Staat aufgehalten.
Personen, die einer der beiden o.g. Ausnahmen unterliegen, kreuzen im Passenger Locator Form im Abschnitt „Your coronavirus /COVID-19) vaccination status“ bei der Frage, ob sie von Quarantäne- und 8-Tages-Testanforderungen ausgenommen sind, die Option „Yes“ an.
Die jeweils aktuellen britischen Farb-Codes finden Sie unter https://bit.ly/3s3nEyi.
WICHTIG: Deutschland wurde ab 08.08.2021, 05:00 MESZ von der gelben in die grüne Liste heruntergestuft. Da allerdings fast alle anderen EU-Staaten weiterhin „gelb“ eingestuft bleiben, können ungeimpfte deutsche Fahrer die o.g. Ausnahme 1 von der Selbstisolation und Testpflicht am 2. / 5. / 8. Tag des GB-Aufenthalts nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie direkt von Deutschland nach GB reisen (Fähre Cuxhaven-Immingham) und während der letzten 10 Tage vor Einreise auch sonst keine „gelb“ codierten Länder besucht haben. Vollständig geimpfte Fahrer können dagegen seit dem 08. August 2021, 05:00 Uhr MESZ die o.g. Ausnahme 2 auch im Fall einer Einreise über Frankreich nutzen.
Länderspezifisches Update der Corona-Informationen: Frankreich vom 06.08.2021
Eidesstattliche Erklärung bei Einreise aus GB und IRL nicht mehr erforderlich. Wie der französische Verband AFTRI auf Anfrage bestätigt, benötigen aus Großbritannien bzw. Irland nach Frankreich einreisende Lkw-Fahrer nicht mehr die „Eidesstattliche Erklärung“ (Sworn Statement, Declaration sur l’honneur) über die Abwesenheit von COVID-19-Symptomen. Sie müssen nunmehr lediglich noch das ausgefüllte "Certificate for International Transport Workers" gemäß Annex 3 der EU Green Lanes Guideline mitführen.
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in den Ländern vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:https://www.auswaertiges-amt.de