Belarus hat ein vorübergehendes Verbot für die Ausfuhr bestimmter Kategorien von Gütern eingeführt. Dies ist in der Entschließung des Ministerrats Nr. 125 vom 11. März 2022 (geändert durch die Entschließung des Ministerrats Nr. 145 vom 19. März 2022, Anlage 1) und der Entschließung Nr. 147 vom 19. März 2022 (Anlage 2) verankert.
Das vorübergehendeVerbot umfasst:
Ausnahmen, gemäß den Entschließungen Nr. 125 und Nr. 147:
Zusätzliche Ausnahmen, die nur für Waren gemäß Resolution Nr. 147 gelten:
Der Erlass Nr. 125 trat am 13. März 2022 für die Dauer von sechs Monaten in Kraft.
Der Erlass Nr. 147 trat am 13. März 2022 für die Dauer von sechs Monaten in Kraft.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.