Wie der belgische Verband FEBETRA bestätigt, besteht auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge in Belgien grundsätzlich eine Mitführungspflicht eines bzw. von zwei Feuerlöschern. Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges müssen Feuerlöscher unterschiedlicher Füllmengen mitgeführt werden. Nachfolgend eine Übersetzung der entsprechenden belgischen Rechtsverordnung.
In Artikel 70 der Technischen Vorschriften heißt es:
„2. Der Feuerlöscher muss ein Fassungsvermögen haben, das der Klasse entspricht, zu der das zu schützende Fahrzeug gehört. Die Feuerlöscher müssen mindestens die nachstehend beschriebenen Mengen enthalten:
Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Masse von:
Pulver BC oder ABC
- nicht mehr als 3.500 kg 1 kg
- mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg 2 kg
- mehr als 7.500 kg 3 kg
3. Es muss ein zusätzlicher Feuerlöscher vorhanden sein, der die gleichen Bedingungen erfüllt:
(a) in Fahrzeugen, die für die Beförderung von Personen ausgerüstet sind und deren zulässige Gesamtmasse mehr als 5.000 kg beträgt;
b) in Fahrzeugen, die zum Ziehen eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2.500 kg verwendet werden, oder in letzterem;“
Die belgische Straßenverkehrsordnung verweist auf diese technische Vorschrift:
„81.2. Zubehör.
Die folgenden Zubehörteile müssen den Anforderungen der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge entsprechen und in jedem Fahrzeug vorhanden sein:
1. ein Warndreieck;
2. ein oder zwei Feuerlöscher, die den Anforderungen der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge entsprechen;
3. ein Verbandskasten oder -koffer, der den Anforderungen der technischen Vorschriften für die Fahrzeuge entspricht.“
Nach Angaben von FEBETRA müssen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung von allen Verkehrs-teilnehmern auf belgischem Gebiet eingehalten werden. Ausländische Fahrzeuge müssen daher diese Gesetzgebung auch einhalten. Dies bedeutet für eine Fahrzeugkombination mit 40 t zGM müssen zwei Feuerlöscher mit jeweils 3 kg mitgeführt werden. Ein fehlender Feuerlöscher bei Fahrzeugen über 7,5 t zGM wird in Belgien mit 350,-- Euro geahndet.
Quelle: FEBETRA
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