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Luftfrachtsicherheit: DSLV fordert praxistaugliche Nachweispflicht bei ZÜP

 

Für Antragsteller auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) besteht seit Jahresbeginn eine Verfahrensverschärfung, die zu bürokratischem Mehraufwand, uneinheitlichem Vorgehen durch die Umsetzung der Luftsicherheitsbehörden in den Ländern und erheblicher Verunsicherung der Unternehmen führt. Dagegen wenden sich der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) in einem gemeinsamen Schreiben an die Parlamentarischen Staatssekretäre bei den Bundesministern des Innern (BMI), für Wirtschaft (BMWi) sowie für Verkehr (BMVI) und plädieren für eine praxistaugliche Nachweispflicht bei der ZÜP.

Die ersten beiden Monate mit den neuen Vorgaben bestätigen die Befürchtungen: Die Nachweispflicht verzögert die rechtzeitige Überprüfung erheblich; Arbeitnehmer können nur verzögert eingestellt werden, Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt und Personal von Zeitarbeits- und Drittfirmen nicht eingesetzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Unternehmen die ZÜP-Anträge auch für Mitarbeiter von Zeitarbeits- und Drittfirmen zu stellen haben, da diese selbst nicht antragsberechtigt sind. Das gilt auch, wenn diese regelmäßig im Luftsicherheitsbereich von unterschiedlichen „reglementierten Beauftragten“ oder „bekannten Versendern“ eingesetzt werden. Diese "Fehlkonstruktion" hat der DSLV seit Jahren mehrfach kritisiert.

Die Verbände sehen daher dringenden Handlungsbedarf, um die Unternehmen der verladenden Industrie, der Luftverkehrswirtschaft und der Luftfrachtspedition zu entlasten und die sichere Lieferkette aufrecht zu erhalten. Um ad-hoc Abhilfe zu schaffen, empfehlen BDI, BDL und DSLV in einem ersten Schritt die unverzügliche Umsetzung eines Drei-Punkte-Plans.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem gleichlautenden Schreiben der Verbände an die Parlamentarischen Staatssekretäre Stephan Mayer (BMI), Thomas Bareiß (BMWi) und Steffen Bilger (BMVI).

Quelle: DSLV

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