Zur rechtzeitigen Versorgung des Einzelhandels werden bereits einige Wochen vor der saisonalen Spitze zum Jahreswechsel größere Mengen von Silvesterfeuerwerk auf der Straße befördert.
Distribution und Transport von Feuerwerkskörpern werden mitunter auch von Unternehmen durchgeführt, die ansonsten selten mit Gefahrgut zu tun haben. Vielen Beteiligten sind die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen daher nicht bekannt.
Die Beförderung von Feuerwerkskörpern muss zum Jahreswechsel 2021/2022 nach ADR 2021 erfolgen. Aus dem ADR 2021 haben sich jedoch keine Änderungen für den DSLV-Leitfaden Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße ergeben
Hinweise zum sicheren Umgang gibt der Leitfaden „Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße“ des DSLV.
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