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DSLV-Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts

Der DSLV hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts fristgerecht am 18. Juli 2025 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingereicht.
 
Mit Blick auf die zunehmende Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten begrüßt die Stellungnahme grundsätzlich die geplante Modernisierung des energiewirtschaftlichen Rahmens. Allerdings wird insbesondere Verbesserungsbedarf bei der geplanten gemeinsamen Internetplattform für Netzanschlussbegehren (§ 20b EnWG-neu) und bei den Größenschränken für Energy Sharing (§ 42c EnWG-neu) adressiert.
 
Die Stellungnahme kritisiert vor allem das Fehlen verbindlicher Rückmelde- und Bearbeitungsfristen für Netzanschlussanträge. Zudem spricht sie sich für eine Öffnung des Energy-Sharing-Modells auch für größere Logistikunternehmen aus, um Effizienzpotenziale zu erschließen und kleine wie mittlere Betriebe effektiv einbinden zu können. Zusätzlich wird ein klarer wirtschaftlicher Anreiz zur standortübergreifenden Direktstromnutzung (direct-wire PPAs) gefordert. 
 
Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf lesen Sie hier.

Änderung des Energiewirtschaftsrechts - Stellungnahme des DSLV (PDF, 171712 Byte)
Änderung des Energiewirtschaftsrechts - Referentenentwurf (pdf, 1473714 Byte)

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