Mit der BMVI-Bekanntmachung des „Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN“ der Arbeitsgruppe „Telematik“ der Gemeinsamen Tagung hat Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz elektronischer Gefahrgut-beförderungspapiere im grenzüberschreitenden Transport geschaffen.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.