In Frankreich gelten per Dekret Sommerfahrbeschränkungen für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an den Samstagen 6. Juli, 20. Juli, 27. Juli, 3. August, 10. August, 17. August und 24. August 2024 von 7:00 bis 19:00 Uhr.
In diesem Jahr gelten die Sommerfahrverbote jedoch versuchsweise nicht an den Samstagen 6. Juli und 24. August 2024 in den folgenden Regionen:
Am 6. Juli 2024:
• In den Regionen Bourgogne-Franche-Comté und Grand Est, mit Ausnahme der Autobahnen A6 und A31 in Nord-Süd-Richtung (jeweils in Richtung Lyon und in Richtung Beaune), die für diese Fahrzeuge gesperrt bleiben.
• In der Region Hauts-de-France, mit Ausnahme der Autobahnen A1 und A16 in Nord-Süd-Richtung (Richtung Paris), die ab ihren Anschlüssen an die A29 (Südanschluss der A16) für diese Fahrzeuge gesperrt bleiben.
Am 24. August 2024:
• In den Regionen Bourgogne-Franche-Comté und Grand Est, mit Ausnahme der Autobahnen A6 und A31 in Süd-Nord-Richtung (in Richtung Paris bzw. in Richtung luxemburgische
Grenze), die für diese Fahrzeuge weiterhin gesperrt bleiben.
• In der Region Hauts-de-France, mit Ausnahme der Autobahnen A1 und A16 in Süd-Nord-Richtung (jeweils in Richtung Lille und in Richtung der belgischen Grenze), die für diese Fahrzeuge bis zu ihren Anschlüssen an die Autobahn A29 (südlicher Anschluss der A16) gesperrt bleiben.
Quelle: AFTRI