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Gültigkeitsdauer von bilateralen Genehmigungen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Übersicht der Staaten veröffentlicht, mit denen eine grundsätzlich verlängerte Gültigkeitsdauer der bilateralen Genehmigungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres vereinbart wurde.

Die Liste der betreffenden Staaten finden Sie hier. Weitere Informationen zu bilateralen Genehmigungen bietet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) an: https://www.bag.bund.de

Gültigkeitsdauer von bilateralen Genehmigungen - Staatenliste (pdf, 91561 Byte)

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