Diese Information aktualisiert frühere Informationen über das Verbot für in der EU zugelassene Transportunternehmen, nach Belarus einzureisen, es sei denn, sie wollen an 14 ausgewiesenen Umschlagplätzen in Grenznähe entladen oder ausladen.
Bei der Durchführung von internationalen Transporten müssen in der Transiterklärung Informationen über den Umladeprozess (Entladen/Abkoppeln), das nachfolgende Transportunternehmen, die Kennzeichen der nachfolgenden Fahrzeuge sowie der Ort der festgelegten Ladungsvorgänge angegeben werden.
Die Transiterklärung ist bei den belarussischen Zollabfertigungsstellen am Ankunftsort im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) in Belarus einzureichen. Falls der EU-Beförderer bei seiner Ankunft im Zollgebiet der EAWU in Weißrussland keine Informationen über die Umladung hat, müssen die entsprechenden Informationen vom nachfolgenden Beförderer angegeben werden, bevor die Waren am Umladeort in das zollrechtliche Versandverfahren übergeführt werden (Entladen/Abkoppeln).
Die folgenden Angaben sind zu machen:
Wenn ein Zugfahrzeug oder ein leeres Fahrzeug, das in der EU registriert ist, nach Weißrussland zu den vorgesehenen Orten einreist, um Waren für den Export abzuholen, wird den Beförderern empfohlen, ein Auftragsformular oder eine Vereinbarung zur Bestätigung des Zwecks der Einreise des Fahrzeugs auf weißrussisches Territorium zu haben.
Quelle: Staatliches Zollkomitee von Belarus
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.