Am 15. November 2021 ist in Österreich die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft getreten. Danach dürfen ohne 2G-Nachweis Personen ihre Wohnung nur noch aus bestimmten Gründen verlassen. Am Arbeitsplatz gilt hingegen weiterhin die 3G-Regel.
Die bereits zuvor geltenden Ausnahmen von der 3G-Regel am Arbeitsplatz für Lkw-Fahrer bestehen weiterhin , sofern höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden, vorliegen und diese nicht länger als 15 Minuten dauern. In diesen Fällen muss der Fahrer bei Betreten eines Betriebsgeländes - auch mit in Kraft treten der neuen Regelung - keine Nachweise vorlegen.
Details zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Österreich finden Sie hier.
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