Das sechste Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus ist am 3. Juni 2022 in Kraft getreten. Es umfasst neben der Aufnahme weiterer Personen und Organisationen in die Sanktionslisten unter anderem das Verbot der Einfuhr von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU auf dem Seeweg (mit begrenzten Ausnahmen und Übergangsfristen) und den Ausschluss von vier weiteren Banken vom SWIFT-System. Erweitert wurde zudem die Liste der Personen und Organisationen, die Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter unterliegen sowie die Liste der Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können.
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