Das siebte Sanktionspaket der EU gegen Russland ist am 21. Juli 2022 in Kraft getreten. Es umfasst neben der Aufnahme weiterer Personen und Organisationen in die Sanktionslisten unter anderem das erweiterte Zugangsverbot für Schiffe unter russischer Flagge zu Häfen und zu Schleusen sowie ein Einfuhrverbot von Gold und Schmuckwaren. Erweitert wurden zudem die Liste der Dual-Use-Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können.
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