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Transport nach und von GB - Neuerungen ab dem 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 gelten umfassende Zollkontrollen für alle Warenbewegungen zwischen der EU und Großbritannien. Der GVMS (Goods Vehicle Movement Service) wurde konzipiert, um eine schnelle und effiziente Warenbewegung zu ermöglichen, und wird derzeit von vielen britischen Häfen implementiert.

Speditionen und Frachtführer müssen für die Nutzung des GVMS angemeldet sein, um ab dem 1. Januar 2022 Waren in einen dem GVMS angeschlossen britischen Hafen ein- oder auszuführen. Andernfalls ist es nicht möglich
 
- auf eine Fähre oder einem Shuttle aufzufahren,
- die EU/GB-Grenze zu überqueren, und
- die Waren durch den Zoll zu bringen.

 

     
    Die Registrierung für den GVMS erfolgt über die Webseite
    Register for the goods vehicle movement service - GOV.UK (www.gov.uk)
     
    Bitte beachten Sie, dass für die Registrierung für den GVMS eine britische EORI-Nummer erforderlich ist . Die Registrierung erfolgt über die Webseite Get an EORI number. Es vergehen rund fünf Werktage bis zur Zustellung der EORI-Nummer.
     
    Weitere Informationen zu den bevorstehenden Neuerungen finden Sie in deutscher Sprache auf
     
    Merkblatt für Spediteure zu den neuen Regeln für die Warenbewegung zwischen der EU und Großbritannien - GOV.UK (www.gov.uk)
     
    Damit Ihr Gewerbe weiterhin reibungslos funktioniert – melden Sie sich für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) an - GOV.UK (www.gov.uk)
     
    Warentransport zwischen Großbritannien und der EU per RoRo-fracht – leitfaden für spediteure - GOV.UK (www.gov.uk)

    Direkt zum Thema

     
    BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.