Belarus hat die Pflicht zur Verwendung von Navigationssiegeln ausgeweitet. Gemäß Erlass Nr. 262 des belarussischen Ministerrats vom 28. April 2022 wird die Pflicht zur Verwendung von Navigationssiegeln mit sofortiger Wirkung auf Güter ausgeweitet, die auf dem Straßenweg aus Lettland nach Belarus gelangen, ebenso auf alle in der EU zugelassenen Leerfahrzeuge.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Güter, die im Transit aus dem Kaliningrader Gebiet transportiert werden und auch nicht für schwere und/oder große Fahrzeuge, für die Sondergenehmigungen erforderlich sind.
Die Beförderung von lebenden Tieren und ausländischen Hilfssendungen im Rahmen des Zolltransitverfahrens ist ebenfalls von den Bestimmungen ausgenommen, wenn die Abgangs- und Bestimmungszollstelle die Zollbehörde von Belarus ist.