Im Amtsblatt der EU wurden die Verordnungen (EU) 2022/576 und (EU) 2022/577 veröffentlicht, die weitere Einzelheiten zum Verbot von Transporten in die und aus der EU durch belarussische und russische Kraftverkehrsunternehmen, auch zum Zweck des Transits, enthalten.
Die betroffenen Fahrzeuge belarussischer und russischer Betreiber müssen das EU-Gebiet bis zum 16. April 2022 verlassen.
Es gibt einige Ausnahmen von dem Verbot, darunter der Straßentransport von Öl, Gas und bestimmten Mineralien, von pharmazeutischen, medizinischen, landwirtschaftlichen und Lebensmittelprodukten, von Gütern für humanitäre Zwecke und von Gütern, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen benötigt werden.
Die in der Verordnung (EU) 2022/576 unter Artikel 3l, Absätze 1 und 4, genannten Ausnahmen benötigen die Genehmigung durch eine nationale Behörde. Der DSLV bemüht sich derzeit darum, Informationen zu einem diesbezüglichen Genehmigungsverfahren in der Bundesrepublik zu erhalten und wird hierzu schnellstmöglich informieren. Auch die Frage, ob auch für den Transit, beispielsweise durch Polen, eine separate Genehmigung beantragt werden muss, wird derzeit geklärt.
Quellen: Europäische Union, DSLV