In Verbandsinformation 15-1/2022 vom 12.04.2022 berichteten wir über das Verbot von Transporten innerhalb der EU durch belarussische und russische Kraftverkehrsunternehmen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bemüht sich derzeit darum, ein möglichst schlankes Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Ausnahmen von dem oben genannten Verbot einzurichten.
Entsprechende Hinweise und Informationen sollen in Kürze auf der Homepage www.bafa.de/Ausfuhr unter Embargos -> Russland / Belarus eingestellt werden.
Vorab hat das BAFA dem DSLV das beiliegende Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Bevorzugt sollten Anträge über das elektronische Antragsportal ELAN-K2 Ausfuhr des BAFA gestellt werden, wo das Formular als Anlage beizufügen ist; dies ist insbesondere dann wichtig, wenn weitere Anträge zu erwarten sind. Der Zugang ist hier zu finden unter Antragstellung -> ELAN-K2 Ausfuhr.
In Ausnahmefällen kann der Antrag auch über die E-Mail embargo-transport@bafa.bund.de eingereicht werden.