Das Vereinigte Königreich streicht folgende Rechte der in der EU niedergelassenen Transportunternehmen aus den nationalen Rechtsvorschriften:
Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die oben genannten Rechte nicht weiter zu gewähren, weil das zwischen UK und der EU geschlossene Handels und Kooperationsabkommen (TCA) britischen Güterkraftverkehrsunternehmen, die im EU-Gebiet tätig sind, keine gleichwertigen Rechte auf Gegenseitigkeitsbasis bietet.
Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat können weiterhin Dreiecksverkehre durchführen, wenn sie im im Besitz einer von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz ausgestellten CEMT-Genehmigung sind. CEMT-Genehmigungen erlauben britischen Transportunternehmen ebenfalls, Dreiecksverkehre zwischen EU-Staaten und CEMT-Drittstaaten durchführen.
Das diesebezügliche Schreiben des britischen Verkehrsministeriums (DfT) ist beigefügt.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.