26.04.2024 Up date
Vereinigtes Königreich: Neue Einfuhrkontrollen kommen am 30. April 2024 - Informationen für Fahrer
Wie der DSLV bereits zuvor berichtet hat, führt die DEFRA (Department for Environment, Food & Rural Affairs) ab dem 30. April 2024 neue Einfuhrkontrollen an den Grenzen des Vereinigten Königreichs ein. Dazu gehören Kontrollen von tierischen Produkten, Pflanzen, pflanzlichen Produkten und Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs mit mittlerem Risiko aus der EU.
Um sicherzustellen, dass die Transportunternehmer über die Änderungen Bescheid wissen, hat das DEFRA das beigefügte Merkblatt für Fahrer erstellt. Das Merkblatt ist auf Englisch und in vier Sprachen übersetzt - Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch und Polnisch. Das Info-Merkblatt finden Sie am Ende des Textes.
Detaillierte Informationen zu den neuen Einfuhrkontrollen können beim DSLV Bundesverband Spedition und Logistik unter RWintjes@dslv.spediteure.de angefordert werden.
Quelle: DEFRA & HMRC
12.04.2024
Vereinigtes Königreich: Gemeinsame Benutzungsgebührensätze für SPS-Einfuhren bestätigt
Die gemeinsame Benutzungsgebühr gilt für Einfuhren von tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, die über den Hafen Dover oder den Eurotunnel in das Vereinigte Königreich eingeführt werden und für die Kontrollen an einem staatlich betriebenen BCP in Frage kommen. Sie wird auf alle in Frage kommenden Einfuhren angewandt, unabhängig davon, ob die Einfuhren für eine Warenkontrolle in den geplanten staatlichen BCP-Einrichtungen ausgewählt wurden oder nicht.
Ab dem 30. April 2024 werden die folgenden Sätze für jede Warenposition eines Gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr im Gesundheitswesen (CHED) erhoben.
Warenart: Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit geringem Risiko (POAO)
Einfuhren - £10 pro Warenposition
Durchfuhr - £10 pro Warenposition
Warenart: POAO mit mittlerem Risiko
Einfuhren - £29 pro Warenposition
Durchfuhr - £10 pro Warenzeile
Warenart: POAO mit hohem Risiko
Importe - £29 pro Warenzeile
Transit - £10 pro Warenlinie
Warenart: Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko
Einfuhren - keine gemeinsame Benutzungsgebühr
Durchfuhr - keine Gebühr für die gemeinsame Nutzung
Warenart: Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit mittlerem Risiko
Einfuhren - 29 £ pro Warenposition
Durchfuhr - keine Gebühr für die gemeinsame Nutzung
Warenart: Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit hohem Risiko
Einfuhren - £29 pro Warenposition
Durchfuhr - keine Gebühr für die gemeinsame Nutzung
Die Höchstgebühr für ein CHED wird auf 5 Warenpositionen begrenzt, auch wenn das CHED mehr als 5 Warenpositionen enthält. Dies bedeutet, dass für CHEDs mit mittlerem und hohem Risiko eine Obergrenze von 145 £ gilt. CHEDs für POAOs mit geringem Risiko und POAO-Transits werden auf 50 GBP begrenzt.
Um die Bereitschaft der Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten digitalen Rechnungen im Laufe des Jahres für Gebühren, die ab dem 30. April 2024 anfallen, nachschüssig ausgestellt. Danach werden die digitalen Rechnungen im Nachhinein auf monatlicher Basis ausgestellt. Weitere Einzelheiten über die Verwaltung der Gebühr, einschließlich des Verfahrens, wie und wann Importeure in Rechnung gestellt werden, und welche Unterstützung es für Unternehmen bei der Zahlung der Gebühr gibt, werden vor dem 30. April 2024 in Leitlinien dargelegt.
Die gemeinsame Benutzungsgebühr wird zusätzlich zu den Inspektionsgebühren erhoben, die von der Port Health Authority (für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und/oder der Animal and Plant Health Agency (für Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse) erhoben werden. Es wird den kommerziellen (privaten) Häfen überlassen sein, ihre eigene Gebührenstruktur und -sätze für Händler, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, festzulegen.
Die Auswirkungen der gemeinsamen Benutzungsgebühr auf Unternehmen jeder Größe werden monatlich und vierteljährlich überprüft, wobei die Sätze jährlich überprüft und aktualisiert werden.
Die Sätze der gemeinsamen Benutzungsgebühr sind auf Gov.UK verfügbar:
Common user charge: rates and eligibility - GOV.UK (www.gov.uk)
Quelle: RHA
2024_04_12_DSLV_RW
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