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Verkehrsverbot auf der Brennerautobahn von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze

Gemäß Verfügung des Regierungskommissariats der Provinz Bozen vom 05.05.2021, sind Fahrverbote auf der Brennerautobahn von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 Tonnen zu folgenden Terminen angeordnet worden:

  • am 13. Mai 2021 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • am 24. Mai 2021von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • am   3. Juni 2021 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

 

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, können auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing anhalten bzw. auf anderen längs der Autobahn im Gemeindegebiet der anliegenden Gemeinden zur Verfügung gestellten Stehplätzen sowie auf den von der Verkehrspolizei festgelegten Parkplätze.

 

Von dem mit vorliegender Verfügung verhängten Verkehrsverbot sind die nachstehend angeführten Lastfahrzeuge ausgenommen:
 

  • Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche   Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe; vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linienverkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen;
     
  • Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße - Schiene, wofür eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.

 

Verkehrsverbot Brenner-Autobahn - Verfügung Regierungskommissariats Bozen (pdf, 5896008 Byte)

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