Update vom 07.07.2023
Vierzehnte Gefahrgut-Änderungsverordnung im BGBI veröffentlicht
In unserer Verbandsinformation 22-1/2023 hatten wir bereits auf die wichtigsten mit der Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GGÄndV) verbundenen Änderungen hingewiesen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die 14. GGÄndV im Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Juli 2023 bekannt gemacht. Damit wurden die Vorgaben der internationalen Gefahrgutvorschriften ADR/RID/ADN 2023 in nationales Recht umgesetzt.
Die 14. GGÄndV ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
30.05.2023
Mit der Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen werden die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN in innerstaatliches Recht übernommen sowie daraus resultierende Änderungen insbesondere in den Zuständigkeiten und Pflichten in der GGVSEB in Kraft gesetzt.
Weitere Informationen und die Verordnung finden Sie hier.
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