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Ferienreiseverordnung 2017 der Bundesrepublik Deutschland

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat darüber informiert, dass die Fahrzeitenbeschränkung für die in § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge auch in diesem Jahr, in dem Zeitraum 1. Juli bis 31. August 2017, gilt.

Danach ist Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern das Befahren bestimmter hochbelasteter Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte an allen Samstagen der Monate Juli und August diesen Jahres, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, untersagt.

Erstmalig tritt das Ferienreise-Fahrverbot in diesem Jahr am Samstag, 1. Juli 2017 in Kraft und endet am Samstag, 26. August 2017. In der Zeit zwischen 20:00 und 24:00 Uhr darf an diesen Samstagen wieder gefahren werden, ab Sonntag 00:00 bis 22:00 Uhr tritt dann das generelle Sonntagsfahrverbot für diese Fahrzeuge in Kraft.

Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Beförderungen im Kombinierten Verkehr Schiene/Straße bzw. Hafen/Straße, Beförderungen verderblicher Lebensmittel und damit zusammenhängender Leerfahrten sowie Fahrten von Sattelzugmaschinen, unabhängig vom Gesamtgewicht.

Die vollständige Übersicht der vom Ferienfahrverbot betroffenen Streckenabschnitte finden Sie hier.

Ferienreiseverordnung 2017- Übersicht der vom Fahrverbot betroffenen Strecken (pdf, 160173 Byte)
Produktionskosten im Stückgutmarkt in 2016 gestiegen - Abschlussbericht FORLOGIC (pdf, 704002 Byte)

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