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LkSG – Handreichung des BAFA zur Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Homepage weitere Dokumente veröffentlicht, die Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterstützen sollen. Die Handreichung „Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente im Sorgfaltsprozess“ soll eine konkrete Orientierungshilfe zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) darstellen sowie Fragen des behördlichen Verfahrens erörtern.

 

Nach Ansicht des BAFA können Standards, Audits und Zertifizierungen ein wichtiges Hilfsinstrument sein, um Unternehmen dabei zu unterstützen, den Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten gerecht zu werden. Gleichwohl seien derartige Maßnahmen weder zwingend erforderlich noch gesetzlich geregelt. Zudem weist das BAFA darauf hin, dass das LkSG weder eine Privilegierung bestimmter Standards, Audits oder Zertifizierungen vorsehe, noch Vorgaben zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen oder Technologie-Programme enthalte. Eine Bewertung einzelner konkreter Anbieter bzw. Initiativen sowie deren Gewichtung in Form von sog. Rankings nehme das BAFA in seiner Handreichung daher nicht vor.

 

Ergänzend zur genannten Handreichung hat das BAFA eine Executive Summary sowie einen FAQ-Katalog veröffentlicht. Darüber hinaus wird das BAFA voraussichtlich im ersten Quartal 2025 eine Handreichung zur Umsetzung des LkSG durch Unternehmen der Transport- und Logistikbranche veröffentlichen. Alleiniger Urheber aller Dokumente ist das BAFA. Eine Konsultation der am 2. Transportgipfel des BAFA teilnehmenden Verbände war und ist nicht vorgesehen. Alle Handreichungen des BAFA geben lediglich unverbindlich die Rechtsansicht des BAFA wieder.

Quelle: DSLV_2024-12-19_BK

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