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Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz in Kraft getreten

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird durch das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) aktualisiert. Mit dem BVaDiG sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die im Berufsleben auch ohne vorherige Ausbildung gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Auf diese Weise sollen Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, im System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

 

Das Projekt „Valikom“ erprobte seit 2018 das Feststellungsverfahren für ausgewählte Berufe (Erklärvideo des Projekts: https://www.youtube.com/watch?v=CLSpDkQedjw). Durch die Übernahme in das BBiG gibt es zukünftig für Menschen ohne entsprechenden Berufsabschluss einen Anspruch darauf, in allen anerkannten Ausbildungsberufen eine Berufsvalidierung zu durch­laufen. Die Validierung setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, die dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am Validierungs­verfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

 

Des Weiteren soll mit dem Gesetz die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden. Ein wesentliches Element ist der Wegfall des Schriftformerfordernisses beim Ausbildungs­vertrag und diesen ändernden Vereinbarungen (§ 11 BBiG). Die Schriftform wird durch Textform ersetzt. Der Aus­bildende muss den Empfang der „Vertragsabfassung“ (ehemals „Vertragsnieder­schrift“) durch den Auszubildenden nachweisen und den Empfangsnachweis bis drei Jahre nach Ende des Aus­bildungs­verhältnisses aufbewahren. Zudem muss das Berichtsheft für die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht mehr vom Auszubildenden und Ausbildenden unterzeichnet werden. So können digitale Berichtshefte ohne Medienbruch an die zuständige Kammer übermittelt werden.

 

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I ist das BVaDiG zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft getreten (Anlage). Die neuen Vorschriften zur Validierung werden jedoch erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Durchführung des Verfahrens liegt bei den jeweils zuständigen Stellen (insbe­sondere bei den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern). Aktuell wird die für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Berufsvalidierung notwendige Verordnung des BMBF noch erwartet. Diese Verordnung soll schließlich u.a. eine berufsübergreifende Handhabung für das Übersetzen eines Berufsbildes, bzw. einer Ausbildungsordnung in Feststellungs­instrumente und deren Auswahl sichern. Das Verfahren selbst, Zugangsvoraussetzungen etc. sind Gegenstand des nun veröffentlichten Gesetzes (Abschnitt 6).

 

In diesen FAQbeantwortet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wichtige Fragen, unter anderem zum Verfahrensablauf im Rahmen des BVaDiG.

 

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik wertet die Chancengleichheit für Menschen mit Berufsqualifizierung, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Berufsausbildungsabschluss erwerben konnten, grund­sätzlich positiv, zeitgemäß und für die Fachkräftegewinnung äußerst wichtig. Vor dem Hintergrund einer möglichen Abwertung des dualen Ausbildungssystems begrüßt der DSLV die Einführung einer entsprechenden Altersgrenze.

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz in Kraft getreten - Bundesgesetzblatt (PDF, 507535 Byte)

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