Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des BMAS zur Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro sowie einer Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze beschlossen. Eine im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung mindestlohnrechtlicher Arbeitszeitaufzeichnungspflichten für alle Speditions- und Logistikbetriebe konnte aber zunächst verhindert werden.
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