Der Deutsche Bundestag hat eine gesetzliche Regelung zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro sowie zu einer Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze zum 1. Oktober 2022 verabschiedet. Eine im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung mindestlohnrechtlicher Arbeitszeitaufzeichnungspflichten für alle Speditions- und Logistikbetriebe konnte aber verhindert werden. Der DSLV kritisiert den Eingriff in die Tarifautonomie der Sozialpartner.
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