Die BG Verkehr hat die Regeln und Hinweise für Unternehmen und ihre Beschäftigten aktualisiert (https://www.bg-verkehr.de/coronavirus/tipps-fuer-unternehmen-und-ihre-beschaeftigten). Die BG Verkehr hebt hervor, dass die generellen Vorgaben von Schutzmaßnahmen im Rahmen des allgemeinen Infektionsschutzes von den Bundesländern sowie ggf. von Städten und Gemeinden festgelegt werden. Diese sind zu beachten.
Darüber hinaus spricht die BG Verkehr Empfehlungen für den Schutz der Beschäftigten in der Möbelspedition aus. Die Muss-Vorschriften wurden zu Soll-Regelungen. Dies betrifft für Privatumzüge insbesondere folgende Tatbestände:
Zum 19. März 2019 ist darüber hinaus die 3G-Vorschrift am Arbeitsplatz ausgelaufen. Damit ist die Rechtsgrundlage zur Erhebung und Speicherung der für die Kontrollen des 3G-Nachweises erforderlichen Daten der Beschäftigten (z. B. Impfstatus) entfallen. Einige Datenschutzbeauftrage der Länder haben informiert, dass unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchgeführt werden sollen, um rechtswidrige Speicherung und Verarbeitung von entsprechenden Daten zu sanktionieren.
Die Unternehmen sollten daher prüfen, ob personenbezogene Corona-Daten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Infektionsschutz gespeichert wurden. Diese Daten sollten gegebenenfalls umgehend gelöscht werden.