In einem Anschreiben informiert das KBA über die für den 23. Mai 2021 vorgesehene Inbetriebnahme des BQR.
Mit Start des BQR ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis ab dem 23. Mai 2021 sukzessive die im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“. Die bisher ausgestellten Papierbescheinigungen zur (beschleunigten) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung sollen ab dem 25. Oktober 2021 von den Ausbildungsstätten in das BQR eingetragen werden. Noch gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten erhalten vorerst keinen BQR-Zugriff.
Umfangreiche Informationen und das Schreiben des KBA finden Sie hier.
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