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Bundesregierung plant bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für Fahrverbote in Städte

Mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des StVG will die Bundesregierung einen einheitlichen Rechtsrahmen für emissionsbedingte Verkehrsverbote in Städten schaffen. Allein gewerblich genutzte Fahrzeuge mit NOx-Minderungssystemen zwischen 2,8 t und 7,5 t sowie Euro VI-Nutzfahrzeuge sollen zunächst von Fahrverboten ausgenommen werden. Zur Überwachung ist die Einführung eines elektronischen Kontrollsystems geplant, das u. a. auf das Zentrale Fahrzeugregister zugreift.

In seiner Stellungnahme fordert der DSLV gemeinsam mit weiteren Logistikverbänden erneut, vor allem auch EURO V-Lkw bis auf Weiteres von Fahrverboten auszunehmen. Weitere Informationen, die Gesetzesentwürfe und die Stellungnahme der Verbände finden Sie hier.

Rechtsrahmen für Fahrverbote in Städten - Informationen (pdf, 111575 Byte)
Rechtsrahmen für Fahrverbote in Städten - Gesetzentwurf 9. Gesetz (pdf, 331197 Byte)
Rechtsrahmen für Fahrverbote in Städten - Gesetzentwurf 13. Gesetz (pdf, 408640 Byte)
Rechtsrahmen für Fahrverbote in Städten - Stellungnahme der Verbände (pdf, 134406 Byte)

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