Die Änderungen der neugefassten TRGS 510 bleiben für die Speditionsbranche überschaubar.
Insgesamt erfolgte eine gründliche redaktionelle Überarbeitung, um den Unternehmen die Anwendung zu vereinfachen. Auch der DSLV hatte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Hinweise für die Überarbeitung an den AGS heranzutragen. Im Ergebnis bleiben die grundsätzlich zu begrüßenden Änderungen der TRGS 510 für die Speditionsbranche überschaubar und bringen teilweise sogar kleinere Erleichterungen. Eine Aufzählung der wesentlichen Änderungen findet sich auf Seite 56 der TRGS 510.
Weitere Informationen und die neue TRGS 510 finden Sie hier:
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