Seit 30. April 2019 gelten neue Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (RSEB).
Die Richtlinien dienen der bundesweit einheitlichen Auslegung des Gefahrgutrechts durch die Kontrollbehörden. Erläuterungen wurden unter anderem sowohl zu den Angaben im Gefahrgutbeförderungspapier als auch zur Erstellung des Jahresberichts aufgenommen.
Die RSEB 2019 und weitere Informationen finden Sie hier.
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