Zu jedem Jahreswechsel stellt sich erneut die Frage, welche alten Unterlagen weggeworfen werden dürfen; ebenso, welche Ansprüche, Forderungen und Verpflichtungen am Neujahrstag verjährt sind. Was dabei zu beachten ist, darüber informiert der DSLV in seinem Leitfaden über die „Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für die Speditionspraxis“.
Die „Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für die Speditionspraxis“ sind für Verbandsmitglieder kostenlos.
Den DSLV-Leitfaden finden Sie hier.
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