Der EuGH hat entschieden, dass Unternehmen, die selbst Versicherungsnehmer von Gruppenversicherungen sind und Verbrauchern durch Beitritt zur Gruppenversicherung Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung) anbieten, als Versicherungsvermittler anzusehen sind. Nach Ansicht des DSLV sind Speditions- und Logistikunternehmen, die für ihre Kunden auf ähnliche Weise in Form einer Transport-Generalpolice Versicherungsschutz besorgen, nicht zwangsläufig vom Urteil des EuGH betroffen. Der DSLV empfiehlt Speditions- und Logistikunternehmen, eine ausstehende Entscheidung des BGH abzuwarten.
Umfangreiche Informationen finden Sie hier.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.