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EuGH: Versicherungsnehmer von Gruppenversicherungen sind unter Umständen als Versicherungsvermittler anzusehen

Der EuGH hat entschieden, dass Unternehmen, die selbst Versicherungsnehmer von Gruppenversicherungen sind und Verbrauchern durch Beitritt zur Gruppenversicherung Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung) anbieten, als Versicherungsvermittler anzusehen sind. Nach Ansicht des DSLV sind Speditions- und Logistikunternehmen, die für ihre Kunden auf ähnliche Weise in Form einer Transport-Generalpolice Versicherungsschutz besorgen, nicht zwangsläufig vom Urteil des EuGH betroffen. Der DSLV empfiehlt Speditions- und Logistikunternehmen, eine ausstehende Entscheidung des BGH abzuwarten.

Umfangreiche Informationen finden Sie hier.

EuGH Informationen (pdf, 257095 Byte)
Anlage: Urteil des Gerichtshofes (pdf, 274290 Byte)

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