Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) darf im Rahmen der Mautnacherhebung für Lkw mit manipulierter Abgasanlage die ungünstigste Emissionsklasse (EURO 0) annehmen, sofern der Mautpflichtige nicht nachweist, dass die Abgasanlage ordnungsgemäß funktioniert hat oder eine andere Emissionsklasse vorlag. Diese Rechtsauffassung des BAG hat das Verwaltungsgericht Köln in einem mittlerweile rechtskräftigen Beschluss bestätigt (VG Köln, Beschluss vom 06.12.2021, Az.: 14 L 757/21).
Das Verfahren betraf einen Mautschuldner, bei dessen Lkw im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt wurde, dass der Stecker, mit dem die SCR-Anlage mittels Einspritzen von AdBlue die Abgasreinigung ermöglicht, nicht eingesteckt war. Das BAG erhob daraufhin aufgrund der fehlenden Funktionsfähigkeit des Abgasreinigungssystems Maut auf Basis der Schadstoffklasse EURO 0 nach.
Wir begrüßen die Entscheidung und fordern Politik und Behörden weiter zur konsequenten Verfolgung und Ahndung von wettbewerbsverzerrendem Verhalten auf.