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Mitteilungspflichten an Transparenzregister

Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG)

Mit Wirkung zum 1. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Neuregelung von Mitteilungspflichten von Unternehmen gegenüber dem Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Zukünftig sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur aktiven Mitteilung an das Transparenzregisterverpflichtet. https://www.transparenzregister.deFür die Meldung sind Übergangsfristen vorgesehen. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht sind bußgeldbewehrt.

Hier finden Sie weitere Informationen und einen FAQ-Katalog des Bundesverwaltungsamt.
 

Mitteilungspflichten an Transparenzregister - Informationen (pdf, 204290 Byte)
Mitteilungspflichten an Transparenzregister - FAQ-Katalog des Bundesverwaltungsamt (pdf, 247972 Byte)

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