Der DSLV teilt die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), dass Zahlungen, die zum Ausgleich einer Palettenschuld geleistet werden, einen Schadensersatz darstellen. Rechnungen über diese Zahlungen sind daher umsatzsteuerfrei auszustellen. Dies hat das BMF bereits mit Schreiben vom 5. November 2013 ausgeführt.
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